EU verbietet Italiens Genmais-Verbot

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Der umstrittene Genmais MON810 ist zwar in der EU zugelassen, jedoch in einigen Mitgliedsstaaten verboten. Italien möchte ihn ebenfalls nicht – nun hat aber der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Mittelmeerstaat den Anbau erlauben muss. Wie kann das sein?

Gentechnik ist bei den Verbrauchern ein emotionales Thema, in der Politik ein komplexes mit vielen diplomatischen Fallen. Die EU-Kommission hat 1998 den Anbau des gentechnisch veränderten Mais MON810 des US-Konzerns Monsanto erlaubt und hält ihn für unbedenklich. Diese Maissorte produziert ein Eiweiß, das gegen den Maiszünsler wirkt, einem für die Pflanze schädlichen Insekt. Dann mehrten sich aber die Anzeichen, dass es auch andere Insekten abtötet – es kann somit eine Gefahr für Ökosysteme sein, warnen Kritiker. Denn die Verbreitung durch Wind und Wetter kann nicht kontrolliert werden.

Nun dürfen EU-Staaten Gesetze vorübergehend außer Kraft setzen, wenn es Hinweise auf Gefahren gibt. Mehrere Länder taten das, auch Deutschland verbot 2009 das Saatgut. Seitdem wird regelmäßig über das Thema gestritten: Es werden immer wieder neue Varianten des Genmais beantragt, Verhandlungen folgen.

Die Europäische Behörde überprüft seit langem die neu erscheinenden Studien zum Thema, und hat beschlossen, dass von MON810 keine erhöhte Gefahr ausgehe. Das Problem: Diese Entscheidung ist das Werkzeug, um EU-Staaten das Verbot aus Umweltschutz-Gründen zu untersagen. Wenn ein nationales Gremium also zu einem anderen Schluss kommt, haben sie zunächst keine Handhabe gegen das ungewollte Saatgut. Einige Möglichkeiten gibt es aber doch, schließlich ist das Verbot in anderen EU-Staaten wie Deutschland rechtsgültig. Hier wurde aber nicht mehr mit Gesundheit und Umwelt argumentiert, sondern mit regionalen Besonderheiten. Das ist nämlich erlaubt: Schutz der biologischen Vielfalt, sozio-ökonomische Auswirkungen, Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion. Das ist durch so genannte Opt-Out-Verträge erlaubt, mit denen Staaten ihre regionalen Besonderheiten gegen manche EU-Gesetze schützen dürfen.

Letztlich hat Deutschland also die Hintertür den Genmais verboten, dessen Auswirkungen auf die Umwelt nach nie vor unkalkulierbar sind.

Und Italien? Nun, Italien hatte sich wie andere Staaten früher auf Studien zur möglichen Gefährdung für Menschen und Umwelt bezogen, und so ein vorübergehendes Verbot erlassen. Als einige Bauern den Mais trotzdem anbauten, wurden sie vom Staat verklagt. Die temporäre Maßnahme wurde aber nicht von einem rechtsgültigen nationalen Gesetz abgelöst.

So bleibt zu hoffen, dass das Urteil keine negative Signalwirkung hat, die das Genprodukt von Monsanto verharmlost. Sondern dass Italien nachbessert und mit anderen Argumenten den Genmais endgültig verbietet.

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