Kräuter und Gewürze: Wo liegt der Unterschied?

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Wer beim Kochen seine Gerichte würzt, bedient sich dabei mit Sicherheit auch an Kräutern. Klar, die geben dem Essen auch den gewünschten Geschmack und sind somit aus dem Gewürzschrank nicht wegzudenken. Wie aber schon diese beiden einleitenden Sätze zeigen, ist der Unterschied zwischen Kräutern und Gewürzen nicht ganz so einfach, schwieriger noch wird es, wenn wir fertige Gewürzmischungen im Supermarkt kaufen. Hier können dann auch mal verschiedene Aromastoffe Anwendung finden. Glücklicherweise ist in Deutschland alles per Gesetz geregelt, somit auch das!

In unserem Alltag verwenden wir die Begriffe Kräuter bzw. Gewürze oft synonym. Es wird meist kein Wert auf die trennscharfe Abgrenzung der beiden Begriffe gelegt. Das liegt zum einen vielleicht daran, dass wir uns einfach nicht die Mühe machen wollen Kräuter von Gewürzen laut Definition zu trennen. Zum anderen wissen viele vielleicht auch nicht immer ganz genau, wann es sich um das Eine oder um das Andere handelt.

Der Unterschied von Kräutern und Gewürzen an Beispielen

Bei Salz und Pfeffer ist die Sache klar. Hier handelt es sich eindeutig um Gewürze, oder? Nicht ganz richtig…Ja, Pfeffer ist ein Gewürz. Salz dagegen ist ein Kristall und damit weder den Kräutern noch den Gewürzen zuzuordnen. Gewürze sind zum Beispiel Safran, Anis, Senf, Chili und Muskat, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Bei Petersilie, Schnittlauch, Oregano, Basilikum und Minze handelt es sich dagegen um Kräuter.

Wenn wir uns jetzt die einzelnen Kräuter und Gewürze in deren natürlichen Umgebung vorstellen, wird der Unterschied zwischen beiden schon klarer. Es scheint wohl irgendwas damit zu tun zu haben, welchen Teil der Pflanze man nimmt.

Was sagt der Staat zum Unterschied von Kräutern und Gewürzen

Schauen wir uns doch einmal das Lebensmittelgesetz an. Hier gibt es einen Verweis auf das Deutsche Lebensmittelbuch, in diesem ist alles ganz klar definiert. Man möchte verhindern, dass es mein Verkauf und der Auszeichnung von Produkten nicht zu irgendwelchen Problemen kommt. Genau dafür wurde dort ein Abschnitt „Leitsatz für Gewürze und andere würzende Zutaten“ beschrieben.

Gewürze und Kräuter

Bei Kräutern und Gewürzen handelt es sich demnach um Pflanzenteile, die aufgrund bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe geschmacks- und/ oder geruchsgebend sind. Zudem werden die einzelnen Pflanzenteile von Kräutern und Gewürzen ganz genau bestimmt.

Bei Gewürzen handelt es sich entsprechend um Blüten, Knospen, Früchte, Wurzeln, Wurzelstöcke, Samen, Rinden, Zwiebeln oder Teilen davon und das vorwiegend in getrockneter Form.

Kräuter gibt es sowohl frisch als auch als getrocknete Kräuter. Die Pflanzenteile die darunter fallen sind Blätter, Sprossen, Blüten oder bestimmte Teile davon.

Damit dürften wohl die meisten Unklarheiten beseitigt sein. Aber wie sieht es dann mit kombinierten Produkten aus?

Gewürzmischungen und Kräutermischungen

Für den Gesetzgeber handelt es sich nur um Gewürzmischungen, wenn diese ausnahmslos aus Gewürzen bestehen. Folgerichtig bestehen Kräutermischungen dann auch ausschließlich aus verschiedenen Kräutern.

Kraeuter und Gewuerze2

Unterschied von Kräuter und Gewürzen: Wenn man vor einer großen Auswahl an Kräutern und Gewürzen steht ist es oft wirklich nicht so leicht beides auseinander zu halten. Noch schwieriger ist es zu sehen was da wirklich alles drin ist.

Gewürzsalze

Bei Gewürzsalzen scheint die Definition somit klar. Hierbei handelt es sich um verschiedene Mischungen aus Salz und Gewürzen oder zumindest einem Gewürz. Aber auch hier wurde genauer hingesehen und die Definition enger ausgelegt. Gewürzsalze müssen mit Ausnahme von Knoblauchsalz mindestens 15% Gewürze ausweisen. Zudem muss der Anteil an Speisesalz mindestens 40% betragen.

Deren beider Verhältnis muss zudem derart bemessen werden, sodass es unter normalen Umständen nicht notwendig ist die Speisen nachzusalzen bzw. mit den darin enthaltenen Gewürzen nachzuwürzen.

Bei der Herstellung von Gewürzsalz sind allerdings auch die Verwendung von Gewürzzubereitungen, Gewürzpräparaten unter der Verwendung von Würze zugelassen. Deshalb schauen wir uns auch hierfür noch einmal die Definition genauer an.

Gewürzzubereitungen und Gewürzpräparate

Gewürzzubereitungen und Gewürzpräparate sind synonym verwendete Begriffe. Hier müssen mindestens 60% Gewürze bei deren Herstellung verwendet werden. Ob es sich dabei nur um ein Gewürz oder mehrere Gewürze in Kombination handelt spielt keine Rolle.

Zudem dürfen neben den reinen Gewürzen allerdings auch Gewürzaromen oder andere geschmacksverstärkende Zutaten Verwendung finden. Wer also Wert darauf legt, beim Kochen nur rein natürliche Gewürze zu verwenden, der sollte lieber auf eine Gewürzmischung zurückgreifen.

Gewürzaromazubereitungen

Wie diese Bezeichnung „Gewürzaromazubereitungen“ bereits vermuten lässt haben diese mit den ursprünglichen Gewürzen oft nicht mehr viel zu tun. Hierbei handelt es sich um Gewürzzubereitungen, bei denen die Gewürze theoretisch vollständig von Gewürzaromen ersetzt werden können.

Für jeden, der auf eine gesunde und natürliche Zubereitung von Speisen Wert legt, sind diese Gewürzaromazubereitungen also nicht zu empfehlen.

Wenn zu Beginn die Abgrenzung der Begriffe Kräuter und Gewürze auch im normalen Alltagsgebrauch doch mehr oder weniger klar sind und jeder sich etwas darunter vorstellen kann, wird es doch schwieriger wenn man weiter ins Detail geht. Gerade in der Lebensmittelindustrie werden häufig günstige Aromen verwendet. Wer auf diese verzichten möchte, der sollte sich dann schon ein bisschen besser auskennen, damit er dabei nicht in eine Begriffsfalle steuert. Glücklicherweise sind aber die Begrifflichkeiten rund um das Thema Kräuter, Gewürze, Kräutermischungen und Gewürzmischungen klar definiert, sodass nicht nach Belieben getrickst werden kann.

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