Kommentar: Konsequenzen eines „durch Tatsachen begründeten Verdachts“

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Wenn ein „durch Tatsachen begründeter Verdacht“ besteht soll es bald möglich sein die Namen von Lebensmittelsündern oder -täuschern öffentlich zu nennen. Bisher war das nur möglich wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung bestand. Man könnte meinen es würde sich etwas ändern…

…und tatsächlich, die Lebensmittelverkäufer reagieren. Bereits 15 Konzerne nehmen erste Waren aus dem Regal, um dem nächstem Lebensmittelskandal vorzubeugen. REWE geht sogar noch einen Schritt weiter. Dort soll in Zukunft sämtliche fleischliche Ware ausschließlich in Deutschland hergestellt werden. Ob das was hilft ist allerdings fraglich.

Aber was passiert wenn wir jemand zu Unrecht auf diese Liste der schwarzen Schafe gesetzt wird? Es wird das passieren was immer passiert wenn jemandem etwas zu Unrecht angelastet wird: der Anwalt kommt! Die Konsequenzen sind klar, fälschlicherweise angeprangert mit der Konsequenz einer hohen monetären Entschädigung. Dem Unternehmen ist ja auch ein entsprechend hoher Schaden zugefügt worden.

Gehen wir einen Schritt weiter, wenn es öfter zu sich nicht eindeutig nachweisbaren Verdächtigungen mit anschließenden potentiellen Millionenzahlungen an die Lebensmittelhersteller kommen wird, dann wird die Liste der schwarzen Schafe immer seltener genutzt. Einfach nur aus Angst man könne mal wieder einen Prozess verlieren. Vor Gericht wird nämlich definitiv jeder der auf der Liste erscheint ziehen.

Was hilft denn dann, wenn sich schon nicht der Staat richtig traut?

Wir geben heute verhältnismäßig so wenig Geld für Lebensmittel aus wie noch nie. Billig muss inzwischen alles sein. Wenn wir wieder sicher sein können bei dem was wir essen, dann müssen wir auch den Erzeugern, den Bauern, wieder die Möglichkeit schaffen so viel zu verdienen wie sie brauchen, ohne dass wir ihnen immer gleich das Wasser abgraben.

Faire Preise für Faire Produkte!

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