Bundesgerichtshof entscheidet, ob Bier „bekömmlich“ ist

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Eine Traditionsbrauerei aus dem Kreis Ravensburg braut bereits in der vierten Generation ihr Bier. Seit Jahrzehnten bewirbt die Brauerei ihr Bier mit dem Begriff „bekömmlich“. Es gibt inzwischen allerdings eine EU Health Claim Verordnung, die gesundheitliche Aussagen für alkoholische Lebensmittel verbietet. Jetzt stellt sich die Frage, ob „bekömmlich“ auch „gesund“ ist.

Vorerst musste die Traditionsbrauerei aus dem Süden der Republik ihre „bekömmliche“ Werbung beenden. Als Reaktion darauf hat man per Hand auf über 30.000 Flaschen den Begriff einfach geschwärzt. Was die kleine Brauerei mit lediglich 33 Mitarbeitern jetzt trifft, das könnte allerdings in der Branche weite Kreise werfen. Sehr viele insbesondere kleinere Brauereien werben mit der Bekömmlichkeit ihres Bieres und müssten entsprechend ihre Etiketten und langjährigen Werbeslogans ändern. Auch Strafen sind nicht ausgeschlossen.

Ein Streitpunkt liegt darin, ob mit dem Wort „bekömmlich“ überhaupt eine gesundheitsbezogene Aussage getroffen wird. Geht man in der Geschichte bis ins Mittelhochdeutsche zurück, so bedeutete „bekömmlich“ nichts anderes als „passend“ oder auch „bequem“. Heute jedoch kommt es eher einer Aussage wie etwa „gut verträglich“ näher.

Nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart die gesundheitsfördernde Aussage vorerst verboten hat, ist jetzt die nächst höhere Instanz, der Bundesgerichtshof, bezüglich eines abschließenden Urteils gefragt. Wann dies jedoch gefällt wird, kann aus derzeitiger Sicht noch nicht gesagt werden. Bis dahin darf das Bier auf jeden Fall erstmal nicht mehr „bekömmlich“ sein.

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