#Mehlgate – Ein Skandal zieht durch Twitter

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Ein Skandal zieht heute durch Twitter. Er lässt sich mit dem Hashtag #Mehlgate nachverfolgen. Der Auslöser war eine junge Frau, die ihre Mehlpackung abgewogen hat. Inklusive Verpackung kam sie jedoch nur auf 989 Gramm, allein der Inhalt ohne Verpackung sollte jedoch 1 Kilo ergeben. Was ist da falsch gelaufen? Dafür gibt es jedoch eine ganz einfache Erklärung.

#mehlgate – was ist da los?

Auslöser des #Mehlgate war ein eigentlich ganz harmloser Tweet. Er zeigte eine Packung Mehl auf der Küchenwaage und ein dazugehöriger Text, der eindeutig darauf hinweist, dass die Dame nicht gerade erfreut war, als dies Waage deutlich zu wenig angezeigt hatte. Dieser Tweet reicht jedoch aus, einen Hashtag-Trend auf Twitter auszulösen. Neben vielen witzigen, aber auch zum Teil unschönen Tweets haben sich zahllose Twitternutzer berufen gefühlt ebenfalls Zucker, Mehl und vieles weitere abzuwiegen, ein Foto zu tweeten und mit dem Hashtag #Mehlgate zu markiern.

In der Tat, es scheint wohl eher die Regel und nicht die Ausnahme zu sein, dass Mehl zu wenig wiegt. Bei den Meisten, seitens der Twitter Nutzer getweeteten Fotos, zeigte die Küchenwaage ebenfalls ein zu geringes Gewicht an.

Wir lösen #mehlgate auf

Hinter dem zu geringen Gewicht steht ein ganz einfaches Phänomen. Zum Zeitpunkt des Einfüllens des Mehls in die Verpackung besitzt Mehl in der Tat die gewünschten und auch deklarierten ein Kilo. Allerdings verliert Mehl mit der Zeit immer mehr Feuchtigkeit, was dazu führt, dass sich das Gewicht zunehmend reduziert. Am Ende erhält man dann eine 1-Kilo-Mehl-Packung, die deutlich von dem deklarierten Kilo entfernt ist. Man spricht hier von sogenannten Austrocknungsverlusten.

Wer jetzt glaubt, dass der Hersteller dann einfach mogeln kann und systematisch zu wenig in seine Packen füllen, der irrt. Die Kontrollen der Eichämter finden deshalb direkt beim Hersteller und nicht erst im Supermarkt statt. Austrocknungsverluste treten auch nicht nur bei Mehl, sondern auch bei Obst oder Brot auf.

Nennfüllmenge keine Füllmenge

In der Tat ist es aber so, dass Hersteller nicht in jeder Packung auch das einfüllen müssen, was sie deklarieren. Man muss nämlich rechtlich gesehen eine Nennfüllmenge von der tatsächlichen Menge unterscheiden. Die Nennfüllmenge ist das deklarierte Kilo Mehl oder ein Liter Milch, eben das was auf der Verpackung steht. Die tatsächliche Füllmenge ist das, was man beim Nachwiegen auf der Waage sieht.

Es darf aber auch zu wenig in einer Packung sein. Es gibt in Deutschland eine Fertigpackungsverordnung und die besagt, dass eine Abfüllcharge im Mittelwert die Nennfüllmenge enthalten muss. Abweichungen bei den einzelnen Verpackungen innerhalb der Charge sind allerdings erlaubt. Wer also Pech hat, der hat dann einfach zu wenig in seiner Packung. Dafür kann sich ein anderer freuen, er bekommt dann ein wenig mehr. #Mehlgate

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