Zuckerabgabe in Großbritannien zeigt Wirkung

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Eine Recherche der Verbraucherorganisations foodwatch belegt, dass ein Großteil der Hersteller in Großbritannien vor Inkrafttreten einer verpflichtenden Herstellerabgabe bei einem überhöhten Zuckergehalt in Süßgetränken am 6. April 2018 die Rezeptur ihrer Produkte überarbeitet haben.

Hersteller reagieren auf Abgabepflicht

Bei dieser Herstellerabgabe handelt es sich um ein im März 2016 verabschiedetes britisches Gesetz, dass Lebensmittelhersteller dazu verpflichtet, bei Getränken ab einem Zuckergehalt von mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter eine Abgabe zu zahlen. Ab 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter erhöht sich der Satz. Als Reaktion auf die Maßnahme, haben die Marktführer Coca-Cola, Britvic, Lucozade Ribena Suntory, die Handelsunternehmen Tesco und Lidl, sowie mehrere kleinere Unternehmen den Zuckergehalt in vielen Süßgetränken drastisch gesenkt.

Coca-Cola senkte den Zuckergehalt von Fanta und Sprite beispielsweise von 6,9 Gramm auf 4,5 beziehungsweise 3,3 Gramm. Zum Vergleich: In Deutschland enthalten die beiden Limonaden noch immer mehr als 9 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Auch Britvic, der zweitgrößte Produzent von Süßgetränken hat reagiert und den Zuckergehalt in seinem Sortiment massiv reduziert, so dass nur noch 6 Prozent der vertriebenen Artikel von der Abgabe betroffen sind.

An sich eine positive Entwicklung, die selbst das staatliche Office for Budget Responsibility (OBR), das in Britannien den Staatshaushalt überwacht, so zügig und in der Konsequenz nicht erwartet hätte. Allerdings war geplant, die durch die Abgabe erzielten Einnahmen in die Förderung von Schulsport und Schulessen zu investieren, da Hintergrund der Maßnahme war, dem Übergewichtsproblem im Land entgegenzuwirken. Das Budget dafür dürfte nun deutlich kleiner ausfallen.

Foodwatch fordert auch Senkung von Süßstoffanteil

Die Bereitschaft der Hersteller und Handelsunternehmen auf diese Maßnahme zu reagieren, hat allerdings einen Haken: Foodwatch kritisiert, dass die meisten Produzenten und Händler den Zucker nur durch Süßstoffe ersetzt hätten. Ziel der Maßnahme war es aber, auch den Gehalt von Süßstoff zu reduzieren, um die Verbraucher allgemein von den süßen Essgewohnheiten zu entwöhnen. Daher fordert foodwatch in anderen Ländern, wie Deutschland und Frankreich, direkt den Süßstoffgehalt bei den Abgaben mit einzubeziehen.

Dennoch begrüßt Luise Molling von foodwatch das Ergebnis: „Das Beispiel Großbritannien zeigt: Herstellerabgaben auf Zuckergetränke entfalten eine deutliche Lenkungswirkung und führen zu einer drastischen Senkung des Angebots überzuckerter Getränke.“ Das sei wichtig, denn stark zuckerhaltige Getränke führen nicht nur zu Übergewicht, sondern auch in der Folge zu anderen schweren Erkrankungen, wie Typ-2-Diabetes. Sie appelliert daher direkt an die deutsche Verbraucherschutzministerin: „Julia Klöckner muss die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger endlich über die Interessen der Lebensmittellobby stellen und auch in Deutschland eine Herstellerabgabe auf überzuckerte Getränke einführen.“

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