Zufällige Mutationen von Pflanzen dürfen patentiert werden

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In einer Welt, in der immer mehr Pflanzen und Tiere vor dem Aussterben bedroht sind, ist Erbgut ein Milliardengeschäft geworden. Saatgutkonzerne nutzen Lücken im Patentrecht, um weiterhin Erbgut von Pflanzen zu schützen und sich auf diese Art und Weise ihr eigenes Monopol zu sichern.

Zwar hatten die 38 Staaten des Europäischen Patentamtes erst im Juni 2017 neue Regeln für die Patentierung von Saatgut erlassen. Damit sollten eigentlich Patente auf Pflanzenzüchtungen aus konventioneller Züchtung vermieden werden. Die Lücken in den neuen Regelungen sind allerdings zu groß. Das beanstandete bereits damals die Organisation „Keine Patente auf Saatgut!“. Neben gentechnischen Veränderungen dürfen nämlich auch zufällige Mutationen, die für die Züchtung wichtig sind, weiterhin patentiert werden.

So geschehen beim Saatguthersteller ENZA. Erst im Januar wurde ein Patent auf eine Melone mit erhöhter Resistenz gegenüber falschem Mehltau erlassen. Diese stammte allerdings aus konventioneller Züchtung. Die Mutation erfolgte vermeintlich aufgrund zufälliger Mutation. Auffällig ist hier nur, dass auch Trauben, Gurken, Zwiebeln, Tomaten, Kartoffeln und Soja mit den selben Veränderungen im Erbgut von ENZA geschützt wurden.

„Eine einzige zufällige Mutation reicht aus, um den ganzen Gemüsegarten zu patentieren. Hier geht es offensichtlich nicht um Erfindungen, sondern um Monopolisierung der biologischen Vielfalt, die für die Züchtung der Zukunft benötigt wird.“ So Christoph Then von „Keine Patente auf Saatgut!“

Gegen weitere Patente dieser Art seitens den Brauereikonzernen Carlsberg und Heineken hat die Organisation bereits Klage eingereicht. Dabei geht es um Patente auf Gerste. Auch wenn man bezüglich des Ausgangs der Klage optimistisch ist, wird sich wohl an der grundsätzlichen Regelung des Europäischen Patentamtes vorerst nichts ändern.

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