Küken dürfen weiterhin geschreddert werden

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Ein Urteil aus Mangel an wirtschaftlich vertretbaren Alternativen. So könnte man das neueste Urteil zum Thema Kükenschreddern des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig überschreiben. Männliche Küken dürfen demnach weiterhin in Brutbetrieben getötet werden.

45 Millionen Küken jährlich

Jährlich werden in Deutschland etwa 45 Millionen Küken in Brutbetrieben getötet. Hintergrund hierzu ist, dass Legehennen derart gezüchtet sind, dass sie möglichst viele Eier legen, jedoch nur wenig Fleisch ansetzen. Es werden jedoch ebenso viele männliche wie auch weiblich Küken geboren. Die männlichen Küken sind für die Mast jedoch aufgrund ihrer Züchtung nicht geeignet und erfüllen damit keinen wirtschaftlichen Zweck. In Folge dessen werden sie derzeit millionenfach vergast und geschreddert. Das ist die bisher günstigste Alternative.

Kükenschreddern bis Alternativen vorhanden

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte es sich bereits 2013 zur Aufgabe gemacht diese Unsitte zu stoppen und wollte das sogenannte Kükenschreddern per Erlass stoppen. Wie konnte es nicht anders sein, kam es zu einer Klage seitens verschiedener Brütereien, welche sich die günstige Möglichkeit der Kükenbeseitigung nicht nehmen lassen wollten.

Auf diese Klagen hin hat das Oberverwaltungsgericht jetzt ein Urteil gefällt. Küken dürfen weiterhin geschreddert werden. Zwar ist das wirtschaftliche Interesse von Brütereien kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes, die bewährte Praxis darf aber noch so lange fortgeführt werden, bis alternativen hierzu am Markt verfügbar sind.

Alternativen sind vorhanden und serienreif

Der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen Oliver Kirschner sagte auf das Urteil hin gegenüber der Rheinischen Post jedoch, dass es bereits durchaus serienreife Technologien gibt, welches es erlauben das Geschlecht bereits im Ei zu bestimmen. Damit könne man das Schlüpfen und in Folge dessen auch das Töten der männlichen Küken verhindern. Die Kosten bei diesem Verfahren lägen auch gerade mal bei etwa zwei Cent pro Ei.

Der Schutz eines Tieres scheint aber auch unseren Gerichten nicht zwei Cent wert zu sein. Zumindest wird eine derartige Technologie noch nicht als adäquate Alternative angesehen. Wirtschaftliche Interessen stehen somit immer noch deutlich vor denen von Tieren, auch wenn es für den Verbraucher nur unwesentliche Mehrkosten bedeuten würde. Der Mehrpreis von 20 Cent pro Schachtel Eier ist scheinbar keine Alternative.

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