Menschenrechte – auch für Affen?

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Die Initiative „Grundrechte für Affen“ setzt sich nicht nur für den Tierschutz ein, sondern fordert geltende Grundrechte für Affen. Eine kantonale Volksinitiative soll das weltweite Novum der in Basel sitzenden Aktionsgruppe nun in die Realität umsetzen. Ausgerechnet in jener Stadt, die als Pharmastandort bekannt ist und vor wenigen Jahrzehnten noch Tierversuche an mehr als 1000 Affen praktizierte.

Kathrin Alder, Bundesgerichtskorrespondentin der NZZ, spricht dabei von einer „Symbolwirkung“ und versucht den Hintergrund der Initiative greifbar zu machen. In einem 15-minütigen Podcast mit David Vogel spricht sie über „Grundrechte für Affen“. Die dahingehende Volksabstimmung ermöglicht es jedem Stimmbürger über das politische Anliegen abzustimmen.

Wer sind die Initianten?

Die Volksinitiative geht von einer Nichtregierungsorganisation (NRO) namens „Sentience Politics“ aus, die sich als anti-speziesistische politische Denkfabrik versteht und es sich zum Ziel gemacht hat, das Leiden aller Lebewesen zu verringern. Die radikal-tierethische Einstellung umfasst demzufolge Forderungen nach Grundrechten auf Leben und Unversehrtheit für unsere nächsten evolutionsbiologischen Verwandten, die Primaten. Weil es sich aber um eine sogenannte kantonale Initiative handelt, geht es vorerst um alle Primaten, die im Kanton Basel-Stadt leben.

Der politische sowie gerichtliche Werdegang

Das Zustandekommen der Initiative wurde im ersten Schritt durch die erfolgreiche Sammlung der nötigen Unterschriften besiegelt. Anschließend erklärte das Parlament, der Basler Grosse Rat, die Initiative jedoch für ungültig, weil sie gegen übergeordnetes Bundesrecht verstößt und „nur der Mensch Träger von Grundrechten sein kann.“ Dem Tier kommt somit „weder Rechtspersönlichkeit noch Rechtsfähigkeit zu.“

Um diese Entscheidung des Parlaments anzufechten, wendete sich die Organisation an das Appellationsgericht, auch Berufungsgericht genannt, welches die Initiative wiederum für gültig erklärte. Weil das Parlament diese Entscheidung aber nicht hinnehmen wollte, zog es vor das höchste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht. Auch dieses entschied aber zugunsten der Aktionsgruppe und erklärte die Volksinitiative sei gültig. Diese Entscheidung ermöglicht nun eine Abstimmung über das Anliegen bezüglich der „Grundrechte für Affen“.

Was bringt die Initiative?

Tatsächlich halten heute nur der Zoo und der Tierpark Affen im Kanton Basel-Stadt. Deswegen kommt natürlich die Frage auf, welche Auswirkungen eine solche Initiative haben würde. Mit geltenden Grundrechten für Primaten, besäßen diese eine Art Abwehrmöglichkeit vor staatlicher Gewalt oder Willkür sowie beispielsweise ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Zoo und diverse Pharmaunternehmen sind aber in privater Hand, sodass sie nicht direkt an die staatlichen Rechte gebunden sind. „Sentience Politics“ weiß das, sieht in der Volksabstimmung aber einen ersten Schritt, um den Tieren mehr Schutz bieten zu können. Folgend könne man den Grundgedanken unter anderem auch auf Nutztiere ausdehnen, um ein stärkeres Umdenken und Bewusstsein zu entwickeln, das zu einer veganen Gesellschaft führt.

Sollten die Bürgerinnen und Bürger also für „Grundrechte für Affen“ stimmen, hätte Basel eine Art Vorreiterrolle bezüglich besserer Rechte für Tiere. „Ich bin skeptisch gegenüber der Idee Tieren Grundrechten zuzustehen, finde aber man muss es unbedingt diskutieren“, sagt Kathrin Alder zum Ende des Podcasts und betont, dass man auch dazu übergehen könnte, eine neue Rechtsform für Tiere zu erfinden.

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