Wann wird Containern legal?

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Wir schmeißen zu viele noch genießbare Lebensmittel weg. Im Bundesdurchschnitt sind es etwa 55 Kilo pro Person und Jahr. Zusammen mit den Abfällen durch Hersteller, Landwirtschaft und Handel summiert sich das auf 11 Millionen Tonnen. Jetzt will der Hamburger Justizsenator Till Steffen von den Grünen etwas dagegen tun. Containern soll bundesweit erlaubt werden.

Unter Containern versteht man das Sammeln von noch genießbaren, jedoch bereits weggeworfenen Lebensmitteln. Insbesondere in den Mülltonnen von Supermärkten finden sich unzählige Lebensmittel, welche aufgrund von abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum oder unschönen Druckstellen bei Obst und Gemüse weggeworfen werden, jedoch für den Verzehr völlig unbedenklich sind. Im Supermarkt können sie zwar nicht mehr verkauft werden, der Kunde möchte es schlicht und ergreifend nicht so kaufen. Das Sammeln der weggeworfenen Lebensmittel aus dem Mülltonnen steht jedoch aktuell noch unter Strafe, obwohl nicht nur Container-Aktivisten, sondern auch Obdachlose davon profitieren könnten und gleichzeitig der Lebensmittelverschwendung entgegengewirkt wird.

In Folge dessen machen sich all jene, welche der Lebensmittelverschwendung durch Containern etwas entgegensetzen möchten, strafbar. Das will die Justizbehörde in Hamburg jetzt aber ändern. Es gibt hierfür grundsätzlich zwei Ansätze. Zum einen könnte man Containern straffrei stellen. Damit könnte jeder sich ohne juristische Bedenken an den Containern der Supermärkte auf eigene Verantwortung bedienen. Dies gilt natürlich nur so lange, wie nicht andere Straftaten dabei begangen werden. Speziell würde es sich dabei um Sachbeschädigung oder Verwüstung handeln. Würde man aber den Ort des Geschehens sauber und ohne Schäden zurücklassen, so wäre Containern dann juristisch bedenkenlos.

Einen anderen Weg geht hier Frankreich. Das dortige Gesetzt gegen Lebensmittelverschwendung könnte ebenfalls zum Vorbild für eine deutsche Regelung werden. Kurz gesagt ist es in Frankreich Supermärkten mit einer Ladenfläche über 400 Quadratmetern untersagt noch genießbare Lebensmittel wegzuschmeißen. Unverkaufte Nahrungsmittel müssen stattdessen an gemeinnützige Organisationen, wie etwas der ansässigen Tafel, verschenkt werden.

Beide Wege stellen einen sinnvollen Schritt in die richtige Richtung dar. Wichtig ist unterm Strich, das den Ansinnen einzelner Politiker Gehör geschenkt wird und endlich Taten folgen. Lebensmittelretter sind keine Straftäter und das sollte auch gesetzlich so geregelt sein.

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