Saft ist nicht gleich Saft!

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Es gibt Fruchtsäfte in den verschiedensten Sorten wie Banane, Orange, Pfirsich, Kirsche, Maracuja und aus nahezu jeder weiteren denkbaren Frucht. Doch Saft ist nicht gleich Saft! Nicht nur die verschiedenen Geschmacksrichtungen, sondern auch die Art der Säfte können sich erheblich unterscheiden. Die Begriffe Direktsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftkonzentrat und Co. kennzeichnen hierbei die Herstellung und den Fruchtgehalt eines Saftes. Was hinter den einzelnen Begriffen steckt, dass erfährst du hier!

Fruchtsäfte gehören zu einem der beliebtesten Getränke in Deutschland. Um den Verbraucher zu schützen legen die EU-Fruchtsaftrichtlinien und der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie genau die Verkehrsbezeichnungen, Begriffsbestimmungen und Merkmale der Erzeugnisse fest.

Fruchtsaft

Keine Farb- und Konservierungsstoffe, nur ein reiner Saft mit 100 Prozent Fruchtgehalt steckt hinter dem Begriff „Fruchtsaft“. Fruchtsaft enthält durch seinen reinen Fruchtgehalt die meisten Vitamine, Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Aufgrund der verschiedensten Strukturen und Säuregehälter sind nicht alle Früchte geeignet für die Herstellung eines Fruchtsaftes. Klassische Vertreter von Fruchtsäften sind Apfel-, Orangen-, Birnen- und Traubensaft.

Doch auch die Herstellung von Fruchtsaft kann in zwei weitere Unterkategorien eingeteilt werden: Direktsaft und Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat. Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat wird zuerst Wasser entzogen und im weiteren Herstellungsverfahren wieder hinzugeführt. Direktsäfte werden, wie der Name schon sagt, direkt aus den Früchten gewonnen und abgefüllt.

Fruchtnektar

Säurereiche Früchte oder Früchte mit einer besonders dicken Konsistenz wie Bananen, Johannisbeeren oder Mango werden meistens zu Fruchtnektar verarbeitet. Der Gesetzliche Fruchtgehalt von Fruchtnektar liegt je nach Fruchtart bei 25 bis 50 Prozent. Zwar sind der Zusatz von Farb- und Konservierungsstoffen nicht zugelassen, jedoch die Zugabe von Wasser, Zucker oder Honig.

Fruchtsaftschorlen

Die Fruchtsaftschorle, wie unser Favorit die Apfelschorle, gehört zu den Erfrischungsgetränken. Fruchtsaftschorlen enthalten je nach Sorte Fruchtsaft, Fruchtmark, Fruchtsaftkonzentrat, Trinkwasser oder natürliches Mineralwasser und Kohlensäure. Der gesetzliche Fruchtgehalt ist hierbei von der Frucht abhängig und orientiert sich an dem Fruchtgehalt der Fruchtnektare ebenfalls von 25-50 %.

Fruchtsaftgetränk

Zwischen 6 und 30 Prozent Fruchtanteil ist in Fruchtsaftgetränken enthalten. Zusätzlich dürfen Fruchtsaftgetränke Trinkwasser oder Mineralwasser, Kohlensäure, natürliche Fruchtaromen, Zucker, Honig und Säuren enthalten. Beispiele für Fruchtsaftgetränke sind Trauben- oder Kernobst-Fruchtsaftgetränke mit mindestens 30 % Fruchtgehalt, Zitrusfrüchte wie Orangen- oder Mandarinen-Fruchtsaftgetränke mit einem Mindestfruchtgehalt von 6 % und allen weitern Früchten oder Mischungen daraus mit mindestens 10 % Fruchtgehalt.

Beim Kauf von Saft lohnt sich immer ein genauer Blick auf die Verpackung! Die Zutatenliste gibt zusätzlich weiteren Aufschluss über die Zugabe von beispielsweise Zucker oder Aromen. Die deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Säfte aufgrund ihres hohen Zucker- und Kaloriengehaltes verdünnt mit etwa zwei Drittel Wasser zu trinken.

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