Rückruf: Reinmuth Blütenpollen

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Die Heinrich Reinmuth GmbH & Co. warnt vor dem Verzehr ihrer Blütenpollen. Bei Kontrolluntersuchungen wurde festgestellt, dass der Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden (PA) zu hoch ist. Betroffen sind alle Artikel, die im Zeitraum 10. Mai 2016 bis 31. August 2016 vertrieben wurden, beziehungsweise die das Mindesthaltbarkeitsdatum 30.03.2018 aufweisen.

Auf der firmeneigenen Homepage informiert der Honig-Hersteller, dass es sich bei Pyrrolizidinakoloide um einen natürlichen Abwehrstoff, der von schätzungsweise 6000 verschiedenen Pflanzenarten  zum Schutz gegen Insekten produziert wird. Zu den Pflanzen, die dieses Toxin als Verteidigungsmechanismus einsetzen zählen auch einige, die von Bienen für ihre Pollenernte genutzt werden. Daher landet der Stoff unvermeidlich in den Pollen. Auch verschiedene Getreideprodukte, Küchenkräuter, Milch, Milchprodukte, Öle, Tees und andere Honigprodukte können Pyrrolizidinalkaloide enthalten.

Im Tierversuch konnte nachgewiesen werden, dass eine zu hohe Konzentration des Stoffs zu Leberschäden führen kann. Daher hat das Bundesamt für Risikobewertung einen Grenzwert für die betroffenen Lebensmittel festegelgt. Bei der Prüfung dieses Grenzwertes, wurden bei den Blütenpollen von Reinmuth eine Überschreitung des Wertes festgestellt.

Da die Produktion schon einige Zeit zurück liegt, dürften nur noch wenige Haushalte betroffen sein. Das Unternehmen bittet trotzdem vor dem Verzehr vorhandene Artikel zu überprüfen. Wer noch Pollen mit dem angegebenen MHD gelagert hat, kann sich mit dem Unternehmen in Verbindung wegen Abholung und Umtausch in Verbindung setzen.

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